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Pfarre Hengsberg
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Im Verband mit Preding im Seelsorgeraum "Mittleres Laßnitz-Sulmtal"
Kontakt
+43 (3185) 2301
hengsberg@graz-seckau.at
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  • Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat stellt sich vor:

 Pfarrgemeinderat und deren Funktionen:  

Pfarrer Mag. Werner Marterer
Mag__Anton_Luu-Mag._Anton_Luu Pfarrvikar: Mag. Anton Luu

Geschäftsführender Vorsitzender:    DI Stanislaus Lesjak, Schönberg

-Karin_Schwinzerl.png

Stellvertretender Vorsitzende: Karin Schwinzerl, Kehlsdorf    

Kein Foto Vorhanden

Schriftführer:  Peter Holzmann, Lamberg 

Geschf.Vors. d. Wirtschaftsrates:  Robert Baumann, Hengsberg 

                                                                                PGR Eveline Onzek, Matzelsdorf                                                            

  

 PGR und Pastoralrat im Seelsorgerraum         Gustav Portugal, Lichendorf   

PGR Maria Muralter, Flüssing

 

-P1050880.JPG

PGR Maria Ernst,  Komberg                                                               

Kein Foto vorhanden PGR       Manuela Masser, Kühberg                                                             

PGR Marianne Kleier, Leitersdorf                                          

Kein

Foto vorhanden

PGR Monika Simperl, Matzelsdorf

 

 

PGR Erika Sackl, Schrötten                                          

 

-Vesna_Skudar.jpg

 PGR DI Vresna Skudar, Schrötten

 

Delegationen:

ROL Veronika Tockner                       

Religionslehrer

Peter Holzmann

Junge Kirche

 

PGR Stellvertreter:

  Maria Puchart-Stelzer                           

Flüssing

Anneliese Eisenberger - Schriftf. Stellvertr.

Hengsberg

 Annemarie  Payer                     

Kehlsdorf

Julia Ernst                                

Komberg

Iris Haar                               

Kühberg

Maria Holzmann                                  

Lamberg  

Barbara Krenn                              

Leitersdorf

Ingrid Portugal                                 

Lichendorf 

Gabriela Kahr                                 

Matzelsdorf

Judith Schlager

Schönberg

Der Pfarrgemeinderat und seine Aufgaben

Funktionen und Aufgaben

Funktionen und Aufgaben

„Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Führung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt, die Seelsorgetätigkeit fördert und – im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung – Fragen des pfarrlichen Lebens berät, zusammen mit dem Pfarrer entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt.“ (Statut für Pfarrgemeinderäte § 1.1.)

Damit der Pfarrgemeinderat als Gremium gut arbeiten kann, müssen einige Funktionen gewährleistet sein. Es folgt hier eine kurze Beschreibung der Funktionen und ihrer Aufgaben:

Der Pfarrgemeinderat als Plenum hat die Richtlinienkompetenz. Er beschreibt auch die Inhalte, Rahmenbedingungen und Entscheidungskompetenzen der Fachausschüsse und Projektgruppen.

Der Pfarrer muss als Vorsitzender des Pfarrgemeinderats dafür Sorge tragen, dass alle wichtigen Themen aus der Pfarrgemeinde auch Sitzungsmaterie werden. Zugleich achtet er darauf, dass sich der Pfarrgemeinderat nicht in „Kleinigkeiten” verzettelt und seine beratende und mitverantwortliche Funktion gut wahrnehmen kann.

Der Vorstand unterstützt den Vorsitzenden bei dieser Aufgabe, führt die laufenden Geschäfte, bereitet die Sitzungen vor und hat dem Pfarrgemeinderat über die Tätigkeiten Bericht zu erstatten. (vgl. Statut für Pfarrgemeinderäte § 2)

Damit das Amt gelingen kann, soll grundsätzlich nicht der/die Stimmenstärkste automatisch zum/zur gf. Vorsitzenden gewählt werden, sondern es soll darauf geachtet werden, wer die nötigen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Zeitressourcen mitbringt, wie:

• Gesprächs-/Sitzungsleitung

• Kommunikationsfähigkeit

• Organisatorisches Talent

• Freude am öffentlichen Auftreten

Die Funktion des/der geschäftsführenden Vorsitzenden hat nach der Pfarrgemeinderatsordnung eine besondere Bedeutung:

• Durch die Wahl zum/zur gf. Vorsitzenden wird ihm/ihr ein besonders großes Vertrauen (und Zutrauen) des Pfarrgemeinderates und der Gemeinde entgegen gebracht.

• Dieses Vertrauen ist aber auch gleichzeitig Aufgabe:

Aufgaben und Rechte des/der gf. Vorsitzenden:

• Der/die gf. Vorsitzende ist für die wesentlichen Belange der Pfarre gemeinsam mit dem Pfarrer zeichnungsberechtigt.

• Der/die gf. Vorsitzende ist mit der Leitung der Pfarrgemeinderats- und der Vorstandsitzungen betraut.

• Der/die gf. Vorsitzende sorgt sich in besonderer Weise um die Gemeinschaft, Zusammenarbeit und Kommunikation und Motivation innerhalb des Pfarrgemeinderates und nimmt somit eine Leitungsaufgabe wahr.

Der/die SchriftführerIn ist zusammen mit der Sitzungsleitung für das Protokoll verantwortlich. Das Protokoll sollte so verfasst sein, dass nicht anwesende Mitglieder eine gute Orientierung finden (Gliederung), über genügend Informationen verfügen (was war alles los, Maßnahmen) und nach dem Lesen Entscheidungen nachvollziehen können. Das Protokoll sollte möglichst bald nach der Sitzung ausgesandt werden. (siehe Geschäftsordnung für Pfarrgemeinderäte §10)

Der Wirtschaftsrat trägt Verantwortung für die finanziellen, wirtschaftlichen und personellen Belange der Pfarre. Er entscheidet in Eigenverantwortung, muss aber dem Pfarrgemeinderat über seine Arbeit berichten. Der/die gf. Vorsitzende des Wirtschaftsrates gehört auch dem Vorstand an. Für diese Funktion sind u.a. das Wissen um Zusammenhänge in der Budgetplanung, der Buchhaltung und der Verwaltung nötig.


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